Allgemeine Informationen
Das Fachgebiet bietet im Auftrag des Niedersächsischen Kultusministeriums ein Weiterbildungsstudienangebot zum Erwerb der für die Zuerkennung des Unterrichtsfaches Informatik erforderlichen Studienleistungen an.
Das Weiterbildungsstudienangebot richtet sich an Quereinsteigende im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme für das Lehramt an BBS im Unterrichtsfach Informatik und
Quereinsteigende, die auf der Grundlage eines Bachelorgrades im Rahmen der Sondermaßnahme qualifiziert werden. Hierbei sind 70 Leistungspunkte (LP) von Lehrkräften, die ausschließlich über einen Bachelorabschluss verfügen, und 50 LP von Lehrkräften, die über einen Bachelor- und einen Masterabschluss verfügen, nachzuweisen. Sofern noch Plätze für eine Teilnahme zur Verfügung stehen, können nachrangig auch Interessentinnen und Interessenten für eine Teilnahme berücksichtigt werden, die bereits über eine Lehr- und Laufbahnbefähigung für das Lehramt an BBS verfügen und an einer öffentlichen BBS in Niedersachsen unbefristet beschäftigt sind und die mit ergänzenden Studienleistungen die Qualifikation für die Zuerkennung des Faches
Informatik als zweites Unterrichtsfach (,,Drittfach“; 60 LP) erwerben möchten.
Weitere Informationen werden auf dieser Seite veröffentlicht. Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter der Mailadresse bif@dei.uni-hannover.de
Termine
Anmeldung | bis zum 26.08.2024 über Ihre Schulleitung (s. FAQ) |
Kick-Off (online) | 27.09.2024 |
1. Präzenztag | 25.10.2024 (Modul PRG) |
1. Onlinetag | 08.11.2024 (Modul M1 und PRG) |
Übersicht der Module
Das Weiterbildungsangebot beinhaltet folgende Module:
Kürzel | Modulname | Umfang (in LP) |
M1 | Mathematische Grundlagen | 5 |
M2 | Wissenschaftliche und mathematische Methoden der Informatik | 5 |
TEC | Technische Informatik | 5 |
PRG | Einführung in das Programmieren | 5 |
DUA | Datenstrukturen und Algorithmen | 5 |
THI | Theoretische Informatik | 5 |
SWT | Softwaretechnik | 5 |
HNP | Hardwarenahe Programmierung | 5 |
NET | Computernetzwerke | 5 |
DBS | Datenbanken und Tabellenkalkulation | 5 |
IUG | Informatik und Gesellschaft | 5 |
PRJ | Abschlussprojekt | 5 |
D1 | Grundlagen der Didaktik | 5 |
D2 | Fachdidaktik der Informatik | 5 |
D3 | Unterrichtsplanung | 5 |
Frequently Asked Questions (Version vom 26.06.2024)
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Wie viele Leistungspunkte müssen erworben werden? Teilnehmende der FH-Sondermaßnahme für Bachelorabsolventen müssen 70 Leistungspunkte erwerben. Lehrkräfte, die eine Lehr- und Laufbahnbefähigung für BBS besitzen und die eine zusätzliche Lehrbefähigung für ein Zweitfach erwerben möchten („Drittfach“), müssen 60 Leistungspunkte erwerben.Direkte Quereinsteigende mit einem Master- oder Diplomabschluss müssen 50 Leistungspunkte erwerben.
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Werden Vorleistungen durch erworbene Studienleistungen anerkannt? Grundsätzlich wird die Fortbildung „Berufliche Informatik“ der Universität Osnabrück mit 14 Leistungspunkten in den Modulen PRG, DUA und D1 der Weiterbildung anerkannt. Weitere Anrechnungen bereits im Vorfeld erbrachter Prüfungsleistungen müssten individuell beim Fachgebiet Didaktik der Elektrotechnik und Informatik (bif@dei.uni-hannover.de) erfragt werden.
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Gibt es Beschränkungen bei der Zulassung zu der Teilnahme? Ja. Es muss ein unbefristeter Beschäftigungsvertrag mit dem Land Niedersachsen vorliegen und die Teilnehmenden müssen Lehrkraft an einer BBS sein. Des Weiteren kann eine Beschränkung der Teilnahme aufgrund der Erreichung der maximalen Teilnehmendenzahl erfolgen.
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Wie hoch ist die maximale Teilnehmendenzahl? Geplant ist eine maximale Teilnehmendenzahl von 30 Personen.
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Gibt es eine Priorisierung bei der Zulassung der Teilnehmenden? Primär sind die Plätze für Lehrkräfte im Quereinstieg und der FH-Sondermaßnahme vorgesehen. Verbleibende Plätze stehen Lehrkräften zur Verfügung, die eine zusätzliche Lehrbefähigung erwerben wollen. Deshalb ist jede Bewerbung bis zum Anmeldeschluss um einen Platz willkommen. Die endgültige Auswahl erfolgt durch das zuständige Fachreferat 42 des Niedersächsischen Kultusministeriums.
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Wann ist der Anmeldeschluss? Anmeldeschluss ist Montag, der 26.08.2024.
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Wann findet der erste Termin durch die Universität statt? Die Auftaktsitzung durch die Leibniz Universität Hannover findet online am 27.09.2024 um 15:00 mit dem Videokonferenzsystem Webex statt. Der Link wird an die Teilnehmenden nach der Anmeldung verschickt.
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Wie erfolgt die Anmeldung? Interessierte Lehrkräfte melden sich über Ihre Schulleitung unter Angabe der nachfolgenden Daten per E-Mail an bei Herrn Stefan Hochheimer (stefan.hochheimer@mk.niedersachsen.de):
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Nachname und Vorname
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das Einstellungsdatum
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die berufliche Fachrichtung
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der der Einstellung zugrunde liegende Hochschulabschluss
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eine E-Mail-Adresse des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin in der Schule und der E-Mail-Adresse der Lehrkraft
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Unterrichtsfach/Unterrichtsfächer
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Geburtstag
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Dienstadresse
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Gibt es eine Entlastung von Anrechnungsstunden vom Land? Das Land Niedersachsen finanziert die Weiterbildungsmaßnahme. Weitergehende Entlastungen, z. B. in Form von Anrechnungsstunden, für die Teilnahme an dem Weiterbildungsstudienangebot stehen nicht zur Verfügung. Es wird empfohlen das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen, um schulindividuelle Lösungen zu finden.
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Welche Vorteile bietet die Weiterbildung der Lehrkraft und der Schule? Den Lehrkräften stehen perspektivisch neue unterrichtliche Einsatzmöglichkeiten zur Verfügung. Das Angebot ist zudem eng an den Bedürfnissen der Lehrkraft orientiert. Studienleistungen sind losgelöst von der Prüfungsordnung der Universität Hannover und berücksichtigen Ferien- und Prüfungszeiträume an den Schulen. Zur besseren Planbarkeit (Thema Stundenpläne) sind die Vorlesungen vom Vorlesungsverzeichnis losgelöst und finden für die Lehrkräfte stets am gleichen Wochentag (Freitag) statt.
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Welche Kosten entstehen für die Teilnehmenden? Die Seminarteilnahme des Studienangebots für Teilnehmende ist kostenlos und wird vom Land übernommen. Lediglich die Fahrtkosten fallen aufgrund des Wechsels von Online- und Präsenzterminen durchschnittlich zwei Mal im Monat für die Vorlesungen an. Für solche Zwecke stehen den Schulen Fortbildungsbudgets zur Verfügung. Persönliche Lehrmaterialien oder technische Grundausstattung (bspw. Arduino und Raspberry-Pi-Board) sind selbstständig zu beschaffen. Alle Kosten, die nicht vom Land oder aus dem schuleigenen Fortbildungsbudget übernommen werden können, sind steuerlich absetzbar.
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Wird eine Fortführung der Maßnahme angestrebt? Genauso wie die Fortbildung „Berufliche Informatik für Lehrkräfte am Beruflichen Gymnasium“ der Universität Osnabrück ist dieses Weiterbildungsstudienangebot ein Pilotprojekt. Die Erkenntnisse aus den beiden Maßnahmen werden evaluiert und geprüft. Abhängig von den Ergebnissen wird im MK entsprechend über eine Fortführung entschieden.
Ihre Ansprechpartner
30167 Hannover
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